(1) Unsere Allgemeinen Geschäfts,- Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen („AGB“) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen oder Zahlungen annehmen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang gegenüber unseren AGB.
(2) Sie gelten für alle Folgegeschäfte mit dem Kunden auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
(4) Wenn im Folgenden Schriftform verlangt wird, so ist darunter auch Textform zu verstehen, es sei denn, die Textform ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(5) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand berechnet. Es gilt die bei Vertragsschluss jeweils gültige Preisliste der WUNDERHUB GmbH & Co. KG. Vergütungen sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
WUNDERHUB GmbH & Co. KG ist berechtigt monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert WUNDERHUB GmbH & Co. KG die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
2.2 Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
2.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 gilt entsprechend.
Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
2.4 WUNDERHUB GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält sich WUNDERHUB GmbH & Co. KG das Eigentum und einzuräumende Rechte vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
WUNDERHUB GmbH & Co. KG ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann WUNDERHUB GmbH & Co. KG nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für sechs Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Gibt der Kunde die Leistungen zurück, liegt in der Entgegen-nahme der Leistungen kein Rücktritt der WUNDERHUB GmbH & Co. KG, außer WUNDERHUB GmbH & Co. KG hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch WUNDERHUB GmbH & Co. KG.
Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Der Kunde kann als Wiederverkäufer im gewöhnlichen Geschäfts-gang die Gegenstände weiterveräußern, sofern er seinem Abnehmer das Eigentum nur unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterver-äußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt in voller Höhe an WUNDERHUB GmbH & Co. KG sicherungshalber abgetreten. Diese nimmt die Abtretung hiermit an.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte der WUNDERHUB GmbH & Co. KG die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird WUNDERHUB GmbH & Co. KG auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und/oder Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
2.6 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflicht gegenüber der WUNDERHUB GmbH & Co. KG zu erfüllen, kann WUNDERHUB GmbH & Co. KG bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird WUNDERHUB GmbH & Co. KG frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
2.7 Feste Leistungstermine müssen in Schriftform vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass WUNDERHUB GmbH & Co. KG die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß enthält.
3.1 Der Kunde und WUNDERHUB GmbH & Co. KG benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und WUNDERHUB GmbH & Co. KG erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, WUNDERHUB GmbH & Co. KG soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf und Möglichkeit einen Internet-Zugang auf das Kundensystem ermöglichen. Sollte ein Internet-Zugang nicht möglich sein, verlängert sich die davon betroffene Frist entsprechend; für weitere Auswirkungen werden die Parteien eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung der WUNDERHUB GmbH & Co. KG zur Verfügung steht.
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch der WUNDERHUB GmbH & Co. KG unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungs-form sowie die Auswirkungen des Mangels.
3.4 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags nicht beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung hat auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisse weiterhin Gültigkeit.
Die Vertragspartner werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
3.5 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (zum Beispiel per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
4.1 Wenn eine Störung, die WUNDERHUB GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, insbesondere Höhere Gewalt, wie z. B. Naturkastrophen jeder Art, Pandemien, Epedimien, Streik oder Aussperrung, Brand, Bokott („Störung“) die Termineinhaltung beeinträchtigt, verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich auftretenden Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
4.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann WUNDERHUB GmbH & Co. KG die Vergütung des Mehraufwands verlangen, wenn der Kunde hat die Störung zu vertreten und deren Ursache nicht außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegt.
4.3 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn die Verzögerung von WUNDERHUB GmbH & Co. KG zu vertreten ist.
5.1 WUNDERHUB GmbH & Co. KG leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistung. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen durch WUNDERHUB GmbH & Co. KG von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
Ansprüche wegen Mängeln bestehen insbesondere auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 7 ergänzend.
5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
a) Kategorie 1
Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbarkeit unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt.
b) Kategorie 2
Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbarkeit einschränkt, ohne dass ein Mangel der Kategorie 1 vorliegt.
c) Kategorie 3
Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbarkeit nur unerheblich einschränkt.
5.3 Zeigen sich bei der Anwendung/Verwendung der von der WUNDERHUB GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen Mängel der Kategorie 1 oder 2, hat WUNDERHUB GmbH & Co. KG zunächst das Recht, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder nachzubessern (Nacherfüllung). Der Kunde hat WUNDERHUB GmbH & Co. KG soweit erforderlich bei der Beseitigung der Mängel zu unterstützen, kostenlosen Zugang zu seinem EDV-System zu verschaffen, wenn nötig auch als Remotezugang und sonstiges Analysematerial zur Verfügung zu stellen.
5.4 Schlägt die erste Mangelbeseitigung fehl, erhält WUNDERHUB GmbH & Co. KG das Recht zu einer zweiten Mängelbeseitigung um den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mangelbeseitigung fehl, so ist der Kunde berechtigt, bei Vorliegen der gesetzlichen Bedingungen, entweder vom Vertrag zurückzutreten, Minderung zu verlangen, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.
5.5 Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn WUNDERHUB GmbH & Co. KG innerhalb angemessener Zeit zweimal hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg (vertraglich vereinbarte Nutzung) erzielt wurde, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie von WUNDERHUB GmbH & Co. KG verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung aus sonstigen Gründen vorliegt.
5.6 Bei einer Verzögerung der Nacherfüllung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von WUNDERHUB GmbH & Co. KG zu vertreten ist.
5.7 Für Mängel der Kategorie 3 bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Diese Fehler werden im Rahmen der üblichen Updates alle 4-6 Wochen behoben.
5.8 Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 479 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WUNDERHUB GmbH & Co. KG, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden, die im Übrigen in Textform erfolgen muss, durch WUNDERHUB GmbH & Co. KG führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
5.9 WUNDERHUB GmbH & Co. KG kann Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit
a) sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, und/ oder
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar ist und es sich auch nicht um einen Mangel handelt, und/ oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe insbesondere Ziffer 2.2 und 2.3, sowie Ziffer 5.2) anfällt.
6.1 Werden durch die Leistung von WUNDERHUB GmbH & Co. KG Rechte Dritter verletzt, haftet WUNDERHUB GmbH & Co. KG nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird.
WUNDERHUB GmbH & Co. KG haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 5.1 Satz 1 gilt entsprechend.
6.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der WUNDERHUB GmbH & Co. KG seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet, WUNDERHUB GmbH & Co. KG unverzüglich zu informieren. WUNDERHUB GmbH & Co. KG und ggf. deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er WUNDERHUB GmbH & Co. KG angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
6.3 Werden durch eine Leistung von WUNDERHUB GmbH & Co. KG Rechte Dritter verletzt, wird WUNDERHUB GmbH & Co. KG nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielt werden kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
6.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängel verjähren entsprechend Ziffer 5.8. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 7. ergänzend, für zusätzlichen Aufwand der WUNDERHUB GmbH & Co. KG gilt Ziffer 5.9 entsprechend.
7.1 WUNDERHUB GmbH & Co. KG haftet dem Kunden
a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die WUNDERHUB GmbH & Co. KG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
7.2 WUNDERHUB GmbH & Co. KG haftet nicht bei leichter Fahrlässigkeit, es sei denn WUNDERHUB GmbH & Co. KG hat eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertrags-typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
7.3 Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.4 WUNDERHUB GmbH & Co. KG haftet nicht bei Datenverlust. Das Risiko eines Datenverlustes trägt der Lizenznehmer, ihm stehen im Falle eines Datenverlustes keine Ansprüche gegen den Lizenzgeber zu.
7.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen WUNDERHUB GmbH & Co. KG gilt Ziffer 7.1 bis 7.3 entsprechend.
Die Vertragspartner gehen davon aus, dass keine Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet. Gleichwohl erhält WUNDERHUB GmbH & Co. KG unter Umständen Zugriff auf personenbezogene Daten, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind. In diesem Fall wird WUNDERHUB GmbH & Co. KG ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art.28 DSGVO) und wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten. WUNDERHUB GmbH & Co. KG wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung schriftlich vereinbaren.
Der Kunde darf „WUNDERHUB“ (Cloud-Computing) sowie die die auf dieser in der Form von SaaS betriebenen Software-programme nicht für Zwecke nutzen, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Insbesondere darf der Kunde diese nicht nutzen:
• im Zusammenhang mit rechtswidrigen Gewinnspielen oder Schneeballsystemen; um rechtswidrige Glückspiele oder Wetten anzubieten oder um den rechtswidrigen Konsum oder Gebrauch von Alkohol, Schusswaffen oder Tabakwaren zu fördern;
• um andere zu diffamieren (insbesondere, jedoch nicht beschränkt hierauf durch Verleumdung und üble Nachrede), zu beschimpfen, zu belästigen, zu stalken, zu bedrohen oder auf andere Weise deren Rechte (insbesondere, jedoch nicht beschränkt hierauf deren allgemeines Persönlichkeitsrecht) zu verletzen;
• um obszöne, für erwachsenes Publikum bestimmte, pornografische oder ungesetzliche Materialien oder Informationen zu veröffentlichen, zu vertreiben oder zu verbreiten um Minderjährige in irgendeiner Weise zu schädigen;
• um Informationen über andere Personen - insbesondere, jedoch nicht abschließend, E-Mail-Adressen und E-Mail-Beobachtungen - zu ermitteln oder auf andere Weise ohne deren Einwilligung zu sammeln;
• um die Kommunikation Dritter ohne deren Einwilligung aufzuzeichnen. Es sei denn, dies ist rechtlich ausnahmsweise zulässig bzw. geboten;
• um sich falsche Identitäten zuzulegen, um Dritte in Bezug auf die Identität des Absenders oder die Herkunft der Nachricht irrezuführen, um Überschriften von Nachrichten zu fälschen oder Identifikationsmerkmale zu manipulieren, um die Herkunft der Nachricht zu verschleiern;
• um Materialien zu versenden oder heraufzuladen, die Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots oder sonstige schädliche oder löschende Programme enthalten;
• um Materialien zu versenden oder heraufzuladen, die Software oder anderes urheberrechtlich, markenrechtlich, patentrechtlich, persönlichkeitsrechtlich oder anderweitig rechtlich geschütztes Material enthalten soweit der Endnutzer nicht über die hierfür erforderlichen Rechte, Lizenzen oder Zustimmungen verfügt;
• um Materialien zu versenden, in denen zu strafbarem, eine zivilrechtliche oder sonstige rechtliche Haftung begründendem oder sonst rechtswidrigem Verhalten aufgerufen wird;
um Produkte und Leistungen von WUNDERHUB GmbH & Co. KG oder Netzwerke oder Server, die mit der WUNDERHUB GmbH & Co. KG verbunden sind, zu stören oder zu unterbrechen oder die Regelungen, Richtlinien oder Verfahren hinsichtlich solcher Netzwerke oder Server zu verletzen;
• um deutsche Gesetze über die Sendung von technischen Daten oder Software, die über diesen Service exportiert werden, zu verletzen
• um den Gebrauch oder die Inanspruchnahme der Produkte und Leistungen von der WUNDERHUB GmbH & Co. KG oder gleichartiger Leistungen von Dritten zu stören;
• um rechtswidrige Aktivitäten zu fördern;
• um rechtswidrige Zwecke zu verfolgen;
• um Inhalte zu fördern, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden; oder/und
• um Links zu Internetseiten zu versenden, die die Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzen
10.1 WUNDERHUB GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde.
"Wesentliche Regelungen" in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.
10.2 WUNDERHUB GmbH & Co. KG ist darüber hinaus berechtigt, die vorbezeichneten Geschäftsbedingungen anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine oder mehrere Klauseln dieser AGB von Gerichten für vollständig oder teilweise unwirksam erklärt wurden.
10.3 Nach dieser Ziffer 10 beabsichtigte Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
Stand Februar 2024